Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben werden.
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
Baumgrabstätten sind Grabstätten für Sargbeisetzungen, die an einem dafür vorgesehenen Baum erfolgen. Es besteht die Möglichkeit der Ablage einer Blume oder ewigen Lichts. Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs darf ausschließlich der Friedhofsträger vornehmen!
Stauden-Sarggrabstätten sind Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, die mit einer oder zwei Grabstellen vergeben werden. Es besteht die Möglichkeit, eine weitere Urne beizusetzen. Staudengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung angelegt, bepflanzt und fortlaufend gepflegt. Es besteht aber die Möglichkeit der Ablage einer Blume oder ewigen Lichts.
Grabstätten in einer Braumgrabstätte können als Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen eingerichtet werden. Der Friedhofsträger errichtet auf der Gemeinschaftsgrabstätte ein gemeinsames Grabmal. Der Name des Bestatteten wird auf einem eigenen Schild an der Namenssäule vermerkt.
Das Ablegen von Blumen und Lichtern ist nur an der dazugehörigen Stele gestattet!
Stauden-Urnengrabstätten sind Urnenwahlgrabstätten mit zwei Grabstellen. Staudengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung angelegt, bepflanzt und fortlaufend gepflegt. Es besteht die Möglichkeit der Ablage einer Blume oder ewigen Lichts. Außerdem ist die Ablage von Blumen oder Ähnlichem an einer Stele möglich!
Urnenrosengrabstätten sind Grabstätten in einer Gemeinschaftsgrabstätte. Das Rosenbeet wird von der Friedhofsverwaltung angelegt, bepflanzt und fortlaufend gepflegt.
Das Ablegen von Blumen und ewigen Lichtern ist an der dazugehörigen Stele möglich!
Urnenwahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen zur Bestattung einer Asche vergeben. Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
In einer Urnenreihengrabstätte darf nur eine Asche bestattet werden. Für diese Grabstätten besteht keine Bepflanzungs- oder Pflegemöglichkeit, dies wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Es ist nicht gestattet, die einzelnen Grabstätten zu schmücken. Blumen und ewige Lichter können an einer zentralen Stelle abgelegt werden.